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Willkommen bei H+R GmbH - Geschäftsführer Dipl.-Ing Uli Rink
Architektur- und Ingenieurbüro für Wohnhausplanung, Minimalenergiekonzepte, Holzbau, Energieberatung, energetische. Sanierung, Glas- und Wintergartenarchitektur

 
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Architekten- und Ingenieurleistungen für Wohnhäuser, Holzbau, Stahlbau, Glasarchitektur Stuttgart-Ulm-Augsburg-Bodensee Architektenkammer BW Nr. 34 176
Energieberatung nach EnEV, BAfA, DENA - energetische Sanierung, Umbauten und Gebäudeerweiterungen

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Energieberatung

Planungsbüro H+R GmbH Geschäftsführer Dipl.-Ing Uli Rink Architekt
Architektur- und Ingenieurbüro
Energieberater im Raum Stuttgart - Ulm - Augsburg - Bodensee

Beratung - Entwurf - Planung - Baubetreuung

Wir erbringen Architekten- und Ingenieur-Planungsleistungen

 

 
 

Architekt-Rink.de
Planungsbüro H+R GmbH
Architektur- und Ingenieurbüro
für Neubauten und Sanierungen
Arch.-Kammer BW 34 176
Haller Weg 30
D 89 522 Heidenheim
Tel. 07321 - 52 062

1.0 Energieberatung vor Ort Leistungsbild

1.1 Bestandsanalyse :

Erster Schritt
Aufnahme des Bestandsgebäudes
Berechung des beheizten Volumens
Berechnung der Umhüllungsflächen
Baukonstruktive Erfassung aller Umhüllungsbauteile
Erfassung der bestehenden Heiztechnik
Erfassung bestehender Lüftungskonzepte
Dokumentation des Bestands

1.2 Konzeptentwicklung :

Zweiter Schritt
Ermitteln des bestehenden Energiebedarfs nach EnEV
Transmissionswärmeverluste
Lüftungswärmeverluste
Heizungswärmeverluste
Einsparpotentiale
Einordung in Energieklasse A+ bis K
Einordnung auf Umweltverträglichkeit
Dokumentation der Ergebnisse

1.3 Varianten :

Dritter Schritt
Entwicklung von Sanierungsvarianten
Wärmedämmung Aussenwände + Fenster
Wärmedämmung Dachflächen
Wärmedämmung Kellerbauwerk
Heizungsmodernisierung
Solaranlage - Sonnenheizung
Wohnraumlüftung
Unbeheizte Glasvorbauten (Wintergarten)
Vorstellung der Einzelmaßnahmen
Festlegung der Sanierungsmaßnahmen
Dokumentation der Ergebnisse

1.4 Beratungsbericht :

Vierter Schritt
Energieberatungsbericht mit umfassender Dokumentation des Bestands und den vom Bauherrn festgelegten Sanierungsmaßnahmen.
Vergleichsberechnung Bestand - Sanierung hinsichtlich
Transmissionsverlusten
Lüftungswärmeverlusten
Heizungswärmeverlusten

mögliche Energieeinsparung nach EnEV
Klassifizierung Bestand - Sanierung
Ermittlung folgender Kennwerte:
gemittelter Transmissionswärmeverlust
Anlagenaufwandszahl
Primärenergiebedarf nach EnEV
Festlegung der Sanierungsmaßnahmen
Dokumentation 2-fach

 

2.0 Energiebedarfsausweis:

Energiebedarfsausweis nach EnEV 2007 für Wohngebäude im Neubau und im Bestand sowie für Nicht-Wohngebäude nach den gesetzlichen Vorschriften und Erfordernissen.

3.0 Energetische Sanierung :

Bei der baulichen Umsetzung der Energieberatung und des Energiebedarfsausweises im Bauwerk stehen wir Ihnen mit Architekten-, Ingenieur- und Bauleitungs-Leistungen gerne zur Verfügung. Wir planen individuell und wirtschaftlich.
  

 

Planungsbüro H+R GmbH
architekt-rink.de

Zertifizierter KfW, BAfA und DENA Energieberater. Zulassung für Energiegutachten im Zusammenhang mit KfW-Förderung.

 

 

Energieberatung:

Als ersten Schritt für eine Gebäudesanierung ist die energetische Erfassung des Gebäudes eh sinnvoll und notwendig. Der baukonstruktive Zustand – das sind die Außenwände, Fenster, Dachflächen und Kellerabschluss – und die Haustechnik – das sind Heizung und Lüftung -  werden vor Ort erfasst und in ein Energieberatungsprogramm eingegeben. Es werden alle relevanten bauphysikalischen Daten in Form eines Energiegutachtens dokumentiert

Bei Bestandsgebäuden werden in Form von Varianten Sanierungsmöglichkeiten der Gebäudehülle und der Heiz- und Lüftungstechnik erarbeitet und hinsichtlich Energieeinsparung und Kostenstruktur bewertet. Außerdem werden die Einzelmaßnahmen zu einem sinnvollen Sanierungsablauf geordnet.

Als dritter Schritt legt der Auftraggeber den ersten Sanierungsabschnitt fest.

 

Energiebedarfsausweis nach EnEV:

Auf Grundlage dieser Sanierungsmaßnahmen wird der Energiebedarfsausweis erstellt. Das Gebäude wird energetisch klassifiziert. Das Gebäude wird bauphysikalisch hinsichtlich Wärmeverluste durch Bauteile (Transmission), Lüftungswärmebedarf und Heizsystem untersucht und nach EnEV (Energieeinsparverordnung) bewertet.

Die Ergebnisse der Energieberatung erhalten Sie in Form eines Energie-Gutachtens und des Energiebedarfsausweises. Dieser ist ab 01.10.2007 gesetzlich für alle Gebäude vorgeschrieben.

Dieses Gutachten ist Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher Fördermittel und verbilligter Darlehen (KfW-Kredite und Zuschüsse, BAfA-Mittel).

 

Sonstige Vorteile:

Wenn die Daten des Gutachtens vorliegen, kann die neue Heizungsanlage optimal an das Gebäude angepasst werden. Heizenergiebedarf, Heizlast und Kesselgröße sind für jeden Sanierungsschritt ersichtlich, es kann sehr sensibel simuliert und projektiert werden. Bereitstell

ungs- und Stillstandsverluste durch Überdimensionierung können somit vermieden werden. Thermische Solaranlagen mit Heizungsunterstützung können in das System integriert werden.

 

 

 


 

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gemeinnütziger Förderverein
Der Promotor für erneuerbare Energie auf der Ostalb.


 

 
 

 

 

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